AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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AGB für Dienstleistungen der BR development GmbH (Stand 01.02.2007)

§ 1 Geltungsbereich

Vertragsgegenstand sind die angebotenen Leistungen. Ein Vertrag über die Dienstleistung kommt mit einer mündlichen bzw. schriftlichen Bestätigung durch uns über die Leistung gemäß unserem Angebot zustande. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen an.

§ 2 Definition der Dienstleistung

BR development GmbH, nachfolgend br-timing genannt, erbringt den Timing- und Daten-Service für Sportveranstaltungen sowie Dienstleistungen zum Support von Medienproduktionen.

Die dafür erforderliche Technologie in Form mobiler Systeme und das Bedienpersonal wird durch br-timing bereitgestellt. Der Umfang der Dienstleistung beschränkt sich auf die vereinbarten Leistungen.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Auftraggeber verpflichtet sich, br-timing bei der Erbringung der Dienstleistung bestmöglichst zu unterstützen und alle vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Insbesondere verpflichtet er sich zur kostenlosen Bereitstellung folgender Leistungen und Hilfsmittel:

  1. Voranmeldungen sind vom Auftraggeber bis spätestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn an die br-timing zu übermitteln (Email, Datenträger (CD, USB-Stick) mit Datenformat (csv, Excel)).
  2. Logistische Hilfsmittel soweit erforderlich (z.B. Wetterschutz, Tische etc.) und Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes zu gewährleisten.
  3. Ansprechpartner sind seitens des Auftraggebers für organisatorische und technische Abläufe (z.B.. freiwillige Helfer beim Auf- und Abbau, Verteilung von Listen) entsprechend der Vereinbarung zur Verfügung zu stellen.
  4. Geeignete Räumlichkeiten zur Erbringung der Dienstleistung sind bereit zu stellen.
  5. Technische Infrastruktur und Kommunikationsmedien (Stromversorgung, einschließlich Sicherungen, Analog-/ISDN-Telefonleitung, Intercom) sind entsprechend der Vereinbarung bereit zu stellen.
  6. Einbeziehung von br-timing in die organisatorischen und logistischen Abläufe sind im Vorfeld und während der Veranstaltung (Koordination von Auf- und Abbau, Tests, unverzügliche Kommunikation im Falle von Verzögerungen, Absagen, Regeländerungen usw.) zu gewährleisten.
  7. Bereitstellung der erforderlichen Hotelzimmer und Verpflegung ist zu gewährleisten.
  8. Der Auftraggeber stellt an der Zeitmessstelle im Zielbereich sowie jeder weiteren Zeitmessstelle einen Stromanschluss mit 220V und der notwendigen Sicherung kostenfrei zu Verfügung.
  9. Sofern der Auftraggeber von der br-timing Transponder, Klettbänder oder andere Halterungen zur Ausgabe an den Teilnehmer zur Verfügung gestellt bekommt, ist er zur Rückgabe dieser Gegenstände verpflichtet. br-timing tritt nicht in Vertragsbeziehung zu den Teilnehmern. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die br-timing gegenüber den Teilnehmern bei Rechtsgeschäften gleich welcher Art zu vertreten.

 

   § 4 Ausfall von Veranstaltungen

    Sollten trotz des abgeschlossenen Vertrages Veranstaltungen aus technischen, organisatorischen, wetterbedingten oder jeglichen anderen Gründen einschließlich Gründen höherer Gewalt abgesagt werden, so gelten folgende Regelungen:

    Der Auftraggeber ist verpflichtet, br-timing unverzüglich nach Bekannt werden der ausfallenden Veranstaltung und ggf. im Vorfeld frühest möglich zu informieren, sobald sich ein konkretes, unerwartetes Ausfallrisiko abzeichnet:

  1. Bis vor Antritt der Anreise der br-timing und Technikversand ist eine kostenlose Auftragsstornierung möglich. Die Erstattung von auftragsbezogenen Investitionen durch den Auftraggeber kann von br-timing gegen Nachweis beim Auftraggeber jedoch in jedem Falle verlangt werden.
  2. Sollte das Team von br-timing bereits zum Veranstaltungsort gereist bzw. der Technikversand ausgelöst worden sein, so trägt der Kunde die bis zum Zeitpunkt der Mitteilung des Ausfalls nachweislich angefallenen Kosten.

 

§ 5 Höhere Gewalt bei der Leistungserfüllung

Treten Ereignisse höherer Gewalt ein, die die Dienstleistung von br-timing unmöglich oder nur eingeschränkt möglich machen, so wird der Kunde unverzüglich darüber informiert. Zu Fällen höherer Gewalt zählen Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Krieg, kriegsähnliche Zustände und Bürgerkrieg, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Betriebsverhinderung durch Unwetter (Blitzschlag, Feuer, Wasser, Schnee und Eis), Ausfall von Telekommunikationsnetzen und -rechnern, Ausfall des IT-Systems, Kabelbrand, Maschinenschäden, unverschuldete Unfälle während der Anreise, Personalausfall, usw.

§ 6 Versicherungen

br-timing unterhält folgende Versicherungen:

  1. Transportversicherung
  2. Personalversicherung (Unfall-, Krankenversicherung)

Der Auftraggeber ist verpflichtet, folgende Versicherung zu unterhalten:

Diebstahlversicherung und gefahrlose Absicherung der Techniklagerung. br-timing behält sich das Recht vor, entsprechende Versicherungsnachweise vom Auftraggeber zu verlangen.

 

§ 7 Garantie und Haftung

Die Dienstleistung durch br-timing wird stets mit größtmöglicher Sorgfalt, unter Berücksichtigung aller vereinbarten Parameter und unter Einsatz entsprechend geschulten und qualifizierten Personals erbracht.

br-timing haftet ausschließlich für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Diese und alle sonstigen in diesen AGB vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten auch sinngemäß für auf Seite von br-timing handelnde Personen, Unterauftragnehmer, insbesondere Anteilseigner, Mitarbeiter und Vertreter.

In keinem Falle haftet br-timing für andere als grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden.

Für Schäden Dritter, die aufgrund deren unsachgemäßer oder unbefugter Handhabung unserer Technik entstehen, haftet br-timing in keinem Fall.

Weiterhin übernimmt br-timing keine Gewährleistung, wenn die Nichtbeachtung von Empfehlungen und Anforderungen des Leistungskataloges seitens des Kunden (z.B. Strom, technische Geräte in der Nähe von Transponderschleifen, Lichtschranken usw.) zu Ausfällen oder Mängeln führt.

Organisatorische Fehler (z.B. Nichterkennung der Startnummer wegen mangelhafter Qualität derselben) gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Der Kunde muss Mängel in der erbrachten Dienstleistung unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von drei Tagen nach Erbringung der Dienstleistung, anzeigen.

Die maximale Haftpflicht beschränkt sich auf die Auftragssumme und übersteigt 3000 Euro keinesfalls.

 

§ 8 Gewerbliche und Urherberrechte

Die von br-timing im Rahmen der Dienstleistung bereitgestellte Hard- und Software unterliegt Lizenznutzungs- bzw. Urheberrechten. Die Bereitstellung zur Nutzung im Rahmen dieser AGB stellt, sofern nicht schriftlich anderweitig vereinbart, keinen Verzicht auf die Lizenznutzungs- und Urheberrechte dar.

br-timing behält sich ausdrücklich alle ihr aufgrund des Wettbewerbsrechtes oder anderer Gesetze zustehenden Rechte vor, welche die Software, eigene entwickelte Hardware, Datenbanken und Teile davon schützen.

Dies gilt auch, sofern nicht schriftlich anderweitig vereinbart, für Rechte an veröffentlichten Texten und Inhalten des im Rahmen der Dienstleitung produzierten Outputs, am Design von Webseiten, Logos usw.

Unzulässig ist, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, das Kopieren, Weitergeben, Senden oder Veröffentlichen der von br-timing produzierten Daten in irgendeiner Form. Ebenfalls unzulässig ist eine kommerzielle Datennutzung im Verkehr mit Dritten.

Jede in diesen AGB nicht ausdrücklich zugelassene Nutzung bedarf der vorherigen, ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von br-timing.

 

§ 9 Zahlungsbedinungen
Soweit nichts Anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen geltend gemacht werden, sind nur bei rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenansprüchen zulässig.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen br-timing und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Abweichende Vereinbarungen und Änderungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Diese Bedingung kann nur schriftlich geändert werden. Soweit im Gesetz nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben und sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Ludwigshafen am Rhein.

 

Ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zahlungsabwicklung mit Online-Ergänzungssystemen

 

§ 1. Zahlungsabwicklung mit Online-Zahlungsabwicklungssystemen
  1. br-timing vermittelt die Zahlung der Teilnehmer über unsere Schnittstelle im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. br-timing prüft die Zahlungsdaten elektronisch und verschlüsselt. Die Daten werden elektronisch gespeichert. Der Auftraggeber hat im Rahmen der technischen Gegebenheiten jederzeit die Möglichkeit, die Teilnehmerdaten und Anmeldungen der vertragsgegenständlichen Veranstaltung einzusehen.
  2. br-timing zieht die Anmeldepreise vom Konto des Teilnehmers bei einer deutschen Bank zugunsten eines Kontos des Auftraggebers per Lastschrifteinzug ein. Der Teilnehmer stimmt durch das Akzeptieren der Teilnahmebedingungen am Ende der Onlineanmeldung dem Lastschrifteinzug zu, wenn die Bankdaten ausgefüllt worden sind. Darüber hinaus hat der Teilnehmer die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 42 Kalendertagen ab dem Abbuchungstag bei der Bank die Rückbuchung zu veranlassen. Bei Rückbuchungen wird das Konto des Auftraggebers mit den entstehenden Rücklastschriftgebühren belastet.
  3. br-timing steht nicht für die Verpflichtungen der Teilnehmer zur Zahlung der Startgelder sowie etwaiger Beträge an den Auftraggeber ein.
  4. Die von br-timing bereitgestellten Texte und Links dürfen in keiner Form verändert werden. Es ist nicht gestattet, die Anmeldung in einem eigenen Frame oder Java-Fenster zu Öffnen. br-timing haftet nicht für vom Auftraggeber vorgenommene fehlerhafte Einbindungen und daraus resultierende Wiederherstellungskosten.

 

§ 2. Datenschutz

Es  gilt bei der Zahlungsabwicklung mit einem Online-Zahlungsabwicklungssystem folgendes:

Im Zusatztext des Anmeldeformulars werden die Teilnehmer über die Erhebung der personenbezogenen Daten durch uns und durch den Auftraggeber benachrichtigt. Mit der Anmeldung wird die Zustimmung der Teilnehmer zur Veröffentlichung der personenbezogenen Daten erbeten.

 

    Copyright © br-timing & Services

 

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